„Die bedarfsgerechte europäische Steuergesetzgebung verantwortungsvoll ausnutzen.“
Mitte November 2023 übernimmt Liechtenstein turnusgemäss für ein halbes Jahr den Vorsitz im wichtigsten Organ des Europarates in Strassburg: dem Ministerkomitee.
Liechtenstein nutzt seinen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats zur Förderung und Stärkung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung einer zukunftsgerichteten und inklusiven Ausrichtung des Europarats. Der Vorsitz bietet zudem die wichtige Gelegenheit, die Arbeit und das Wirken des Europarats auch in Liechtenstein sichtbarer zu machen.
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Der unten beigefügte Entschließungsantrag zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der Covid 19 Impfstoffe ist kein Witz oder Fake. Dieser Antrag wurde von Virginie Joron (Mitglied des Europäischen Parlaments) am 23.09.2021 gestellt. Über den folgenden Link steht das Original-Dokument als HTML-Seite, als PDF- oder Word-Dokument zur Verfügung. ...Link
Europäisches Innovationsinstitut EIT erhält besseren Rechtsrahmen, neue Agenda und aufgestocktes Budget
29.01.2021 Mit einem verbesserten Rechtsrahmen, einer der neuen Strategischen Agenda und einem Budget von fast 3 Mrd. Euro wird das Europäische Innovations- und Technologieinstituts (EIT) in der neuen Finanzperiode 2021 bis 2027 in der Lage sein, Innovationen voranzutreiben. Grundlage ist die Übereinkunft zu Rechtsgrundlage und Agenda des EIT, die Europäisches Parlament und Rat getroffen haben. Das EIT wird 750 Hochschuleinrichtungen in seine Aktivitäten einbeziehen, 30.000 Studierende unterstützen und 4.000 neue Mitarbeiter in die Hochschulen bringen.
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Goldene Pässe
20.10.2020 Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta ein
Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta eingeleitet. Sie ist der Auffassung, dass deren
Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren und die Vergabe sogenannter „Goldener Pässe“ gegen EU-Recht verstoßen. Aus Sicht der Kommission ist die Gewährung der Staatsangehörigkeit – und damit der
Unionsbürgerschaft – gegen eine im Voraus festgelegte Zahlung oder Investition und ohne eine echte Verbindung zu den betreffenden Mitgliedstaaten nicht mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
vereinbar. Sie untergräbt auch die Integrität des Status der Unionsbürgerschaft und hat Auswirkungen auf die Union als Ganzes.
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Wirtschaftsprognose Sommer 2020: Kommission erwartet noch tiefere und uneinheitlichere Rezession
07.07.2020 Die Corona-Pandemie trifft Europas Beschäftigte und Unternehmen härter als erwartet. Nach der heute (Dienstag) vorgestellten Sommerprognose der EU-Kommission schrumpft die Wirtschaft im Euro-Raum in diesem Jahr um 8,7 Prozent und legt 2021 um 6,1 Prozent zu.
Die Wirtschaftsleistung in der EU insgesamt dürfte 2020 um 8,3 Prozent sinken und im kommenden Jahr um 5,8 Prozent wachsen. In ihrer Frühjahrsprognose hatte die Kommission für dieses Jahr noch einen Rückgang von 7,7 Prozent für das Euro-Währungsgebiet und einen Abschwung von 7,4 Prozent für die EU insgesamt erwartet. Für Deutschland geht die EU-Kommission in diesem Jahr von einem Rückgang der Wirtschaftskraft um 6,3 Prozent aus, im kommenden Jahr soll die Wirtschaft wieder um 5,3 Prozent wachsen. Ein „ambitioniertes Konjunkturpaket“ habe in Deutschland einen stärkeren Abschwung verhindert, lobte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni.
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EU-weite Anerkennung öffentlicher Urkunden nun einfacher
14.02.2019 - Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Ab morgen (Samstag) wird dieser Praxis ein Ende gesetzt. Dann treten neue EU-weite Regeln in Kraft, die verschiedene Verwaltungsverfahren abschaffen.
So ist ab morgen ein Echtheitsvermerk (Apostille) für öffentliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden, nicht mehr notwendig. Der damit verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand entfällt.
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Zollunion: Größter Handelsblock der Welt feiert 50-jähriges Bestehen
29.06.2018-Am Sonntag, den 1. Juli feiert die Zollunion der EU als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union ihr 50-jähriges Bestehen. Die Zollunion der EU wurde zunächst durch den Vertrag von Rom eingeführt. 1968 folgte die Abschaffung der Zölle, die an den Grenzen zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft erhoben wurden. Heute ist die Zollunion ein einheitlicher Handelsraum, in dem Waren frei zirkulieren können, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb ihrer Grenzen hergestellt wurden. |
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Ostdeutschland: Ein attraktives Investitionsziel für Schweizer Unternehmen
Nach 27 Jahren deutscher Einheit und massiven staatlichen Investitionen hat sich Ostdeutschlands Wirtschaft mehr und mehr dem westdeutschen Niveau angeglichen. Der Osten weist gemäss Konjunkturumfrage des DIHK gemeinsam mit dem Süden derzeit die höchsten Investitionsabsichten auf und die Geschäftserwartungen der ostdeutschen Unternehmen machen einen deutlichen Sprung nach oben. Sie blicken sogar zuversichtlicher auf ihre künftigen Geschäfte als die Firmen im Bundesdurchschnitt.
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Einigung zu Europass macht Lebenslauf und Berufsabschlüsse im Ausland leichter verständlich |
12.04.2018 Mit dem Europass lässt sich in wenigen Schritten einen Lebenslauf erstellen, der auch im Ausland verstanden wird. Künftig können Qualifikationen und Kompetenzen über das überarbeitete Europass-Konzept noch besser sichtbar gemacht werden. Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, hat heute (Donnerstag) die Einigung der Mitgliedstaaten zum Kommissionsvorschlag eines überarbeiteten Rahmenkonzepts zur Transparenz von Qualifikationen (Europass) begrüßt. In Deutschland ist besonders der Europass Mobilität zum Nachweis von Lernaufenthalten im Ausland beliebt und wird rege genutzt: bis März 2018 wurden bereits 250.000 Europass-Mobilitätsnachweise beantragt. Damit ist Deutschland Spitzenreiter in Europa. |
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08.02.2018 Welche Folgen hat der Brexit für Finanzdienstleister, die Autoindustrie oder die Luftfahrt? Die Europäische Kommission veröffentlicht fortlaufend technische Mitteilungen zu einzelnen Sektoren, damit Wirtschaftsteilnehmer sich rechtzeitig auf den Austritt des Vereinigten Königreichs am 30. März 2019 vorbereiten können. Die Mitteilungen sind an einer Stelle gebündelt auf der Website der Kommission zu finden. Zum Abschluss der jüngsten Brexit-Verhandlungsrunde hat EU-Chefverhandler Michel Barnier heute (Freitag) gewarnt, dass ein Verbleib im Binnenmarkt und Zollunion für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 „nicht als gegeben“ angesehen werden könne, sofern die Differenzen mit der britischen Regierung über den Übergangszeitraum nicht ausgeräumt werden können. |
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21.11.2017 Am Montagabend haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission darauf geeinigt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel verboten wird.
Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher damit beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause.
Die Verbraucher werden nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen.
Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.
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20.11.2017 Die EU-Mitgliedstaaten haben heute (Montag) das von der Kommission vorgeschlagene Ein- und Ausreisesystem beschlossen. Damit werden künftig die Ein- und Ausreisedaten sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten, erfasst. Die Kommission begrüßte den Beschluss.
Aufgrund des Einreise-/Ausreisesystems wird es möglich sein, wirksamer zu kontrollieren, ob die zulässige Dauer bei Kurzaufenthalten eingehalten wird, Grenzkontrollen stärker zu automatisieren und Dokumenten- und Identitätsbetrug leichter aufzudecken.
So sollen in dem System alle Nicht-EU-Bürger registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt (von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Erfasst werden der Name des Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie der Zeitpunkt und der Ort der Ein- und der Ausreise.
Das Einreise-/Ausreisesystem wird das derzeitige System des manuellen Abstempelns von Reisepässen ersetzen, das zeitaufwändig ist, keine verlässlichen Daten zu Grenzübertritten liefert, die Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen nicht ermöglicht und keine Lösung für den Fall bietet, dass Reisedokumente verloren gehen oder vernichtet werden.
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21.09.2017 Die Europäische Kommission hat die Weichen für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft gestellt. In ihrer heute (Donnerstag) veröffentlichten Mitteilung stellt sie Herausforderungen dar, mit denen die Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sind und legt eine langfristige Strategie sowie kurzfristige Lösungen vor. „Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft enorme wirtschaftliche Chancen eröffnet. Gleichzeitig sollten sich unsere Steuersysteme so entwickeln, dass sie neue Geschäftsmodelle erfassen und dabei fair, effizient und zukunftstauglich sind“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Dabei geht es auch um die Nachhaltigkeit unserer Steuereinnahmen, denn die traditionellen Steuerquellen geraten unter Druck. Und nicht zuletzt gilt es, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und Fragmentierung zu vermeiden, indem wir gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen finden.“
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Verbraucherschutzbehörden sollen künftig schneller und wirkungsvoller gegen EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte beim Online-Handel vorgehen können. Gestern Abend (Mittwoch) haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine engere europäische Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucher-rechten beim Online-Kauf geeinigt. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte: „Gestärkte grenzüberschrei-tenden Durchsetzungsrechte sind im digitalen Zeitalter unerlässlich, da betrügerische Praktiken mit nur einem Klick in vielen Ländern kopiert werden können.
Die Verbraucherschutzbehörden bekommen moderne Instrumente an die Hand, um Verbraucher beim Online-Kauf zu schützen, wie etwa das Recht, Websites mit betrügerischen Angeboten zu löschen.“
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Ab morgen (Mittwoch) 19.04.2017 gilt ein neues elektronisches EU-Bescheinigungssystem zur besseren Überwachung der Einfuhr von Bio-Erzeugnissen. Die EU übernimmt damit eine globale Vorreiterrolle in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit und die Erhebung verlässlicher Daten über den Handel mit Bio-Erzeugnissen.
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07.04.2017 Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass es ab Sommer 2017 weiterhin keine Einschränkungen beim Kauf von Smartphones oder anderen Elektrogeräten geben wird. Wer sich dann ein neues Gerät kaufen will, wird auch weiterhin die gewohnte Auswahl haben. Mehrere Medien hatten berichtet, dass aufgrund fehlender Normierung bestimmte Geräte ab 13. Juni 2017 nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden können. Tatsächlich aber können alle Produkte, die bereits auf dem Markt sind, weiter verkauft werden. Für neue Produkte, für die die Normungsorganisation der Telekommunikationsindustrie noch keine harmonisierten Normen bereitgestellt hat, können Hersteller auf andere Sicherheitsprüfungen zurückgreifen, um das Sicherheitslabel CE zu erhalten.
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28.03.2017 Die Europäische Kommission weist Behauptungen in verschiedenen Medien zurück, „realitätsferne EU-Politiker“ hätten in einer EU-Richtlinie vorgeschrieben, dass traditionelle Krüge aus Stein nicht mehr für den Ausschank von Bier erlaubt seien. Ebenso falsch ist die Behauptung, die EU habe vorgeschrieben, dass die steinernen Krüge am Boden einen Aufdruck „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“ tragen müssten. Dies ist allein durch den deutschen Gesetzgeber vorgegeben. |
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02.03.2017 Im Kampf gegen Steuervermeidung schließt die EU ein weiteres Schlupfloch für international tätige Konzerne. Die EU-Finanzminister billigten nach nur vier Monaten eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie, wonach sogenannte hybride Steuermodelle künftig auch dann nicht mehr möglich sein sollen, wenn nicht nur EU-Staaten, sondern auch Drittstaaten daran beteiligt sind.
Bei einer hybriden Gestaltung nutzen Konzerne die unterschiedlichen Steuersysteme so aus, dass sie letztendlich in keinem Land Steuern zahlen müssen. Fortan soll aber beispielsweise ein Kredit, der von einer in einem Drittstaat angesiedelten Konzerntochter einer in der EU ansässigen Tochter gewährt wird, in der EU steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel unserer erfolgreichen Kampagne für fairere Besteuerung“, sagte der EU -Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Pierre Moscovici. „Schritt für Schritt schließen wir die Schlupflöcher, die einige Unternehmen zur Steuervermeidung nutzen“.
Die neuen Regeln beruhen in weiten Teilen auf von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Sie sollen unter anderem die Besteuerung von Auslandsgewinnen sicherstellen und die Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen begrenzen.
Der größte Teil der neuen Richtlinie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Vor der offiziellen Verabschiedung muss noch das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgeben.
Beschlüsse gegen Steuervermeidung
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Vor sechzig Jahren, am 25. März 1957, wurden in Rom im repräsentativen Saal des Konservatorenpalastes die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) von den Vertretern der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens unterzeichnet. Die Ziele der Römischen Verträge waren der Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, der Abbau interner Handelshemmnisse und Errichtung eines gemeinsamen Marktes, die Bewegungsfreiheit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sowie die engere Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Atomenergie.
Im Vorfeld des 60-jährigen Jubiläums dieses Ereignisses veröffentlichte die EU-Kommission im Oktober 2016 ihr aktuelles Jahresprogramm für 2017, das unter anderem deutlich macht, wie tiefgehend die europäische Einigung in den vergangenen Jahrzehnten fortgeschritten ist. Deutlich wird – auch als Folge der Kritik an einer zu sehr ins Detail gehenden Arbeit und als Folge der Abstimmung über den Brexit – die Beschränkung der Kommissionsarbeit auf weniger Initiativen im laufenden Jahr. Es ist der Wunsch der Kommission, sich auf wirklich wichtige Dinge zu konzentrieren. Das Arbeitsprogramm 2017 umfasst 21 Schlüsselinitiativen in zehn vorrangigen Politikbereichen, die mit dem Europäischen Parlament abgestimmt wurden. Neben diesen Vorschlägen wird die Fortsetzung bestehender Initiativen im Rahmen des sogenannten „REFIT“- Programms beschrieben, auch wurden bestehende 19 Vorschläge ausdrücklich zurückgenommen.
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08.02.2017 Bald werden die Verbraucher in der EU ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Gestern (Dienstag) haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission auf neue Vorschriften zur sogenannten Portabilität geeinigt. „Wer zuhause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt.“ Mehr Info...
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27.01.2017 678 000 Europäerinnen und Europäer konnten 2015 dank Erasmus+ im Ausland studieren, sich fortbilden, arbeiten oder Freiwilligendienst leisten. 83 100 Teilnehmer kamen aus Deutschland. Damit verzeichnete das Programm einen neuen Teilnehmerrekord. Um dies zu ermöglichen, investierte die EU 2015 über 2 Mrd. Euro in fast 20.000 Projekte. Die meisten Erasmus-Teilnehmer stammen aus Frankreich, Deutschland und Spanien. Spanien, Deutschland und Großbritannien waren 2015 die beliebtesten Zielländer. Der heute (Donnerstag) vorgelegte Jahresbericht 2015 zeigt, dass das Programm weiterhin auf gutem Weg ist, sein Ziel einzuhalten, zwischen 2014 und 2020 vier Millionen Menschen zu unterstützen. Die EU-Kommission hat ebenfalls heute die Kampagne zum 30-jährigen Bestehen des Programms gestartet.
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Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen. Dies geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder zugänglich ist. „Der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. „Damit stellt den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Steuerbehörden die Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um bestimmte missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“
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22.12.2016 Migration wird von 45 Prozent der Europäer und von 50 Prozent der Deutschen als größtes Problem auf europäischer Ebene wahrgenommen. An zweiter Stelle folgt Terrorismus: hier sind 32 Prozent der Europäer und 31 Prozent der Deutschen der Meinung, dies sei ein Problem auf europäischer Ebene. Gefragt nach den größten nationalen Problemen werden Arbeitslosigkeit und Migration genannt, 31 Prozent der Europäer, aber nur 8 Prozent der Deutschen, sehen in der Arbeitslosigkeit das größte nationale Problem, gefolgt von Migration mit 26 Prozent. In Deutschland wird es mit 45 Prozent als größtes nationales Problem eingestuft. Dies geht aus der heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.
... 82 Prozent der Befragten befürworten europaweit die Freizügigkeit für die Bürger, also im gesamten Binnenmarkt zu leben, zu studieren, Arbeit zu suchen und annehmen, in Deutschland lag die Zustimmung sogar bei 90 Prozent.
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16.12.2016 Der Europäische Rat hat bei seinem Treffen gestern (Donnerstag) in Brüssel wichtige Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Antwort auf aktuelle Herausforderungen erzielt – unter anderem in den Bereichen Migration, Sicherheit, Verteidigung und wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Auch die Situation in der Ukraine und in Syrien wurde angesprochen. Auf einer informellen Sitzung des Europäischen Rates trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-27, um zu erörtern, wie das Brexit-Verfahren behandelt werden soll, sobald das Vereinigte Königreich die Notifizierung gemäß Artikel 50 eingereicht hat.
Die Staats- und Regierungschefs begrüßten die Ernennung von Michel Barnier zum Chefverhandler der Union, der mit allen Mitgliedstaaten und
dem Parlament arbeiten wird, um die die Einheit der 27 Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
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Ab dem 1.1.17 werden Unternehmen in Polen jegliche Zahlungen über 15.000 Zloty (Zl; etwa 3.500 Euro; 1 Euro = 4,2813 Zl; Stand: 7.10.16) nur noch per Überweisung tätigen können, falls sie sie als Kosten geltend machen wollen. Dies geht aus dem Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung von Einkommen natürlicher Personen, des Gesetzes über die Besteuerung der Einkommen juristischer Personen sowie des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom 13.4.16 hervor.
Der Originalwortlaut der neuen Vorschriften ist in der Online-Fassung des polnischen Amtsblattes abrufbar. Nach Auskunft des polnischen Finanzministeriums gegenüber der Tageszeitung Rzeczpospolita werden in solchen Fällen ebenfalls über Internetzahlungsdienstleister wie Paypal oder Payu getätigte Zahlungen akzeptiert.
Links:
Online-Fassung des polnischen Amtsblattes
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Bern, 11.11.2016 - Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich wird per 1. Januar 2017 aufgehoben. Auf diesen Zeitpunkt tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft. Die Schweiz und Österreich haben am 11. November 2016 in Bern ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet, um einen reibungslosen Übergang zwischen den beiden Modellen sicherzustellen. weiter...
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(14.09.2016) EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat heute (Mittwoch) in seiner Rede zur Lage der Union 2016 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg eine schonungslose Zustandsbeschreibung abgegeben und seine positive Agenda konkreter europäischer Maßnahmen für das kommende Jahr präsentiert.
„Die nächsten zwölf Monate sind entscheidend, wenn wir unsere Union wieder zusammenführen wollen“, sagte Juncker. „Europa kann nur funktionieren, wenn wir alle nach Einheit und Gemeinsamkeit streben und das Gerangel um Kompetenzen und die Rivalitäten zwischen Institutionen hinter uns lassen.
Nur dann ist Europa mehr als die Summe seiner Teile.“ Die großen, demokratischen Nationen Europas dürften sich nicht vom Populismus verführen lassen.
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(09.09.2016) Die EU-Kommission wird ihren ersten Entwurf zu den Schutzklauseln, die eine faire Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni kommenden Jahres sicherstellen sollen, überarbeiten. Das gab sie heute (Freitag) bekannt.
Nach der Kritik an dem Vorschlag, den die Dienststellen der EU-Kommission am Montag veröffentlicht hatten, hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker diese angewiesen, den Entwurf nachzubessern.
Der generelle Zeitplan wird durch diesen Schritt nicht beeinträchtigt: Die Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit
abgeschafft.
Quelle und mehr Info...
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Im Jahr 2014 gingen in der Europäischen Union 159 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen verloren. Das zeigen Zahlen, die die Europäische Kommission heute (Dienstag) veröffentlicht hat. Die sogenannte Mehrwertsteuer-Lücke bezeichnet die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen.
Sie unterstreicht die Forderungen der Europäischen Kommission nach einer Reform des Mehrwertsteuer-Systems in der EU, um gegen Betrug vorzugehen und für mehr Effizienz zu sorgen.
Es liegt nun an den EU-Staaten, Folgemaßnahmen zu dem von der Kommission im April dieses Jahres vorgelegten Aktionsplan für einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum zu ergreifen und sich darauf zu einigen, wie ein endgültiges Mehrwertsteuer-System für den grenzüberschreitenden Handel in der Union verwirklicht werden kann.
Kurzfristig angelegte Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Betrugs sind bereits angelaufen. Die heute vorgelegten Zahlen zeigen jedoch, dass tiefer greifende Reformen erforderlich sind.
(06.09.2016) - Die Mehrwertsteuer-Lücke reicht von einem Höchstwert von 37,9 Prozent nicht eingenommener Mehrwertsteuer in Rumänien bis zu einem Tiefstwert von nur 1,2 Prozent in Schweden. In absoluten Zahlen wurde die größte Lücke mit 36,9 Mrd. Euro in Italien verzeichnet, während Luxemburg mit 147 Mio. Euro den niedrigsten Wert aufwies. In Deutschland lag die Mehrwertsteuer-Lücke bei 10,37 Prozent (23,5 Mrd. Euro).
2017 wird die Kommission Gesetzesvorschläge zur Mehrwertsteuer-Erhebung auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU vorlegen. Der Anteil des grenzüberschreitenden Betrugs an der Mehrwertsteuer-Lücke beläuft sich auf 50 Mrd. Euro jährlich. Das neue System sollte den grenzüberschreitenden Betrug um 80 Prozent senken.
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“Konkret sollte der Einkommensteuertarif so abgeflacht werden, dass dadurch insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden.“ Der Spitzensteuersatz dürfe erst bei einem Jahreseinkommen von deutlich über 53.000 Euro greifen. Schweitzer forderte Bund und Länder auf, bei der vom Bundesrat blockierten Reform der Erbschaftsteuer rasch zu einem Kompromiss zu kommen - am besten schon bis zur ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. “Die Politik sollte die Verunsicherung der Familienunternehmen durch eine Einigung beenden, bevor das Verfassungsgericht wieder über die Erbschaftsteuer berät.“
Denn dabei könnten Regelungen herauskommen, die zu noch größeren Belastungen für die Betriebe führen, sagte Schweitzer. Der Bundesrat hatte die Erbschaftsteuerreform Anfang Juli gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen, um noch Änderungen durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte die Reform eigentlich bis Ende Juni stehen müssen. Da dies bislang nicht der Fall ist, kündigte Karlsruhe an, sich Ende September erneut mit den umstrittenen Regelungen zu befassen.
Quelle: beck-aktuell Nachrichten
05.07.2016 – EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte in Straßburg: „Das mit Kanada ausgehandelte Abkommen ist ein Meilenstein in der europäischen Handelspolitik.
Das CETA ist das ambitionierteste und fortschrittlichste Handelsabkommen, das die EU jemals geschlossen hat, und wird unsere langjährigen Beziehungen zu Kanada noch vertiefen. Es wird dazu beitragen, das so dringend benötigte Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu generieren.
Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) über den gesetzlichen Charakter des EU-Kanada-Freihandelsabkommens (Comprehensive Economic Trade Agreement – CETA) beraten und das Ratifizierungsverfahren eröffnet. Die Kommission hat das Abkommen als „gemischt“ eingestuft und damit dem Rat vorgeschlagen, die nationalen Parlamente in das Abstimmungsprozedere einzubinden.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte: „Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist unser bestes und fortschrittlichstes Handelsabkommen bisher und ich möchte, dass es sobald wie möglich in Kraft tritt. Es bietet europäischen Unternehmen neue Chancen und fördert unsere hohen Standards zugunsten der Bürger. Ich habe die juristischen Argumente geprüft und ich habe den Staats- und Regierungschefs sowie den nationalen Parlamenten zugehört.
Sobald der Rat grünes Licht gibt und die Zustimmung des Europäischen Parlaments vorliegt, wird das Abkommen vorläufig angewandt werden können. Mit dem CETA werden ab dem ersten Tag seiner Anwendung fast sämtliche Zölle wegfallen, was den Unternehmen in der EU Zolleinsparungen von hunderten Millionen Euro pro Jahr bescheren wird. Davon werden auch die europäischen Verbraucher unmittelbar profitieren, und zwar in Form von Preissenkungen und einer größeren Auswahl an Importerzeugnissen aus Kanada.
Jetzt ist es Zeit, zu liefern. Die Glaubwürdigkeit der europäischen Handelspolitik steht auf dem Spiel.“ weitere Info...
03.06.2016
Ab dem 19. Juni haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht, ein Konto zu eröffnen. Hiervon können auch Wohnungslose, Asylsuchende und Menschen mit Duldungsstatus Gebrauch machen. Das Basiskonto funktioniert wie ein übliches Girokonto: Es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Ein- und Auszahlungen.
Banken dürfen ab dem 19. Juni 2016 niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die nicht abgeschoben werden dürfen (Menschen mit Duldungsstatus), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt sein.
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Empfehlung der Banken. Nun soll es für jeden in der EU das Recht geben, ein Konto zu eröffnen. Und das auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das besagt die EU-Zahlungskonten-Richtlinie.
Das Konto wird die gleichen Basisfunktionen haben wie ein übliches Girokonto. Dazu zählen vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Ein- und Auszahlungen. Hierfür gibt es einen leicht verständlichen und nachvollziehbaren Musterantrag mit Beispielen und Ankreuzfeldern. Mit dem Antrag auf Einrichtung eines Basiskontos kann man zugleich verlangen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Bei dem Jedermann-Konto handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen - also keinen Überziehungsrahmen. Andererseits erhalten Inhaber eines Basiskontos einen besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben, und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.
Durch die Neuregelung soll der Kontoinhaber schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln und sich für eine kostengünstigere Alternative entscheiden können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln muss das bisherige Finanzinstitut das neue sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren.
Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren.
Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichswebseiten geben. Und: Gibt es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, gibt es auch hier künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Damit stärkt die Bundesregierung die Position der Verbraucher. Gerichtliche Verfahren sind eher langwierig, teuer und mühsam, was viele davon abhält, ihr Anliegen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen.
Der Gesetzgeber hat dies mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen geregelt. Die Neuregelungen zu den Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) treten am 19. Juni 2016 in Kraft. Die Regelungen zur Kontenwechselhilfe gelten ab 18. September 2016.
Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die miteinan-der verknüpft sind. Ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von zehn Wochen praktische Lösungen für Probleme zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarkt-vorschriften durch Behörden in den Mitgliedsstaaten entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen.
Sie bearbeiten Beschwerden von Unternehmen, soweit diese außergerichtlich gelöst werden können. In Deutschland ist die SOLVIT-Stelle beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt. Unternehmen können sich direkt an die SOLVIT-Stelle wenden und ihre Beschwerde schriftlich einreichen.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm
03.06.2016
Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) hat im ersten Jahr fast 150.000 kleine und mittlere Unternehmen Zugang zu neuen Finanzmitteln verschafft und Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro angestoßen.
Beispiele für erfolgreiche deutsche Projekte mit EFSI-Krediten sind die Digitalisierung der Heidelberger Druckmaschinen AG,
Kreditprogramme der KfW-Bankengruppe und des European Investment Fund,
der Energiepark Bruck/Leitha oder das
Gasmotorenheizwerk in Kiel-Dietrichsdorf.
„Die Investitionsoffensive funktioniert allen pessimistischen Vorhersagen zum Trotz gut. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen schafft Arbeitsplätze und ermöglicht tagtäglich Investitionen in die Realwirtschaft“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Daher schlagen wir vor, ihn über das Jahr 2018 hinaus beizubehalten. Wir wollen uns ehrgeizige Ziele für die Wiederbelebung der Investitionstätigkeit in Europa setzen.“ >mehr
12.05.2016 -
Schulz, Juncker und Merkel eröffnen ERLEBNIS EUROPA in Berlin
Martin Schulz, Jean-Claude Juncker und Angela Merkel werden die Ausstellung heute um 15.00 Uhr für die Medien eröffnen. Die Eröffnung wird bei Europe by Satellite live übertragen, Bildmaterial kann von EbS kostenlos übernommen werden. Für die Fernseh- und Radioanstalten gibt es zudem Poollösungen, Details unten.
Am Vormittag verteidigte Kommissionspräsident Juncker beim WDR Europaforum in Berlin ein gemeinsames europäisches Handeln im Angesicht aktueller Herausforderungen. Einfache Lösungen gebe es nicht. Bei einer Diskussion zur Flüchtlingskrise sagte er: "Man kritisiert die Europäische Union, und man tut dies zu unrecht. Die europäischen Institutionen haben seit dem vergangenen Jahr Vorschläge gemacht, wie man die Flüchtlingskrise lösen kann.
Einige Mitgliedstaaten machen nicht mit, aber dafür kann man nicht die Europäische Union als ganzes kritisieren." Die EU habe in der Flüchtlingskrise viel geleistet. Zum Abkommen mit der Türkei betonte der Kommissionspräsident, dass beide Seiten die getroffenen Verabredungen nun umsetzen müssten.
Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, sagte bei der Veranstaltung im Auswärtigen Amt, die in diesem Jahr unter dem Motto "Europa ohne Europäer? Die EU im Krisenmodus" stattfindet: "Uns abgebrühten Europäern ist ja Pathos eher suspekt.
Aber ganz antizyklisch, geradewegs in die Polikrise hineingesprochen: Europa ist das stärkste Instrument in unseren Händen, Herausforderungen zu überwinden und Zukunft zu gestalten." Er warb für ein offenes und solidarisches Europa: "Bei allem Respekt vor Ängsten und Sorgen: sie können nicht die primären Treiber unseres Handelns werden. Denken wir daran, was wir schon alles geschafft haben und wofür wir stehen. Denken wir an die vielen Mitbürger, die abseits der Scheinwerfer Taten der Solidarität setzen. Sie machen das Europa aus, in dem wir leben wollen."
Die interaktive Ausstellung ERLEBNIS EUROPA soll den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur EU zu erleichtern – und das in 30 Minuten. Wer die Ausstellung betritt, taucht auf 450m2 ein in eine virtuelle Reise durch Europa: Berlins erstes 360°-Grad-Kino vermittelt das Gefühl, als Abgeordneter an einer Sitzung des Europäischen Parlaments teilzunehmen.
An Multimediatischen gibt es zu entdecken, was die Europäische Union ist, wie sie funktioniert und wie sich EU-Bürgerinnen und Bürger aktiv an EU-Politik beteiligen können. Die Ausstellung wird täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein, der Eintritt ist kostenlos.
Bei der Eröffnung der Ausstellung ERLEBNIS EUROPA sind aufgrund begrenzter Platzkapazitäten nur geladene Medienvertreter zugelassen. Die Eröffnung wird bei Europe by Satellite live über Satellit und im Internet übertragen, Bildmaterial kann von EbS kostenlos übernommen werden. Für die Fernseh- und Radioanstalten gibt es zudem Poollösungen.
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Fakt:
Ein beliebtes Vorurteil ist: "Bundesrepublik Deutschland
zahlt in der EU nur drauf!" Das stimmt so nicht.
Deutschland überwies im Jahr 2010 insgesamt 20,7 Mrd Euro an die EU, davon flossen 11,82 Mrd. Euro wieder als Hilfe für strukturschwache Regionen, für die Landwirtschaft sowie für zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme nach Deutschland zurück.
2014 überwies Deutschland 25,8 Mrd. Euro an die EU. Was diese Zahlen aber nicht verraten: Keine andere europäische Volkswirtschaft profitiert so sehr vom EU-Binnenmarkt wie die deutsche. Fast zwei Drittel der deutschen Ausfuhren gehen in EU-Länder, und der Export in die neuen Mitgliedstaaten hat sich weitaus schneller entwickelt als die Ausfuhren in den Rest der Welt.
Die Bundesrepublik als bloßer "Zahlmeister der EU"? Von wegen!