Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die miteinan-der verknüpft sind. Ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von zehn Wochen praktische Lösungen für Probleme zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarkt-vorschriften durch Behörden in den Mitgliedsstaaten entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen.
Sie bearbeiten Beschwerden von Unternehmen, soweit diese außergerichtlich gelöst werden können. In Deutschland ist die SOLVIT-Stelle beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt. Unternehmen können sich direkt an die SOLVIT-Stelle wenden und ihre Beschwerde schriftlich einreichen.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm
Ungerechte Regelungen oder Entscheidungen und diskriminierende Bürokratie können Ihnen das Leben, die Arbeit oder die Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Land erschweren.
Wenn Sie als EU-Bürger/-in oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht hält, dann ... kann SOLVIT Ihnen helfen.
SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf Ihre Rechte in der EU hin und sucht mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Problem.
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SOLVIT kann nicht helfen, wenn: