Alle unsere Veranstaltungen etc. werden durch unsere Sevice Gesellschaft, PVM Projekt Vertriebs-Management GmbH, organisiert und durchgeführt.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85, veröffentlicht im EG-Amtsblatt L 199 vom 31.7.1985. Diese EWG-Verordnung wird hier, wie auch sonst in der Literatur üblich, als "EG-VO" abgekürzt. Eine Verordnung in der Europäischen Union kann nicht von den Mitgliedstaaten verändert werden; ihr Text gilt in allen EU-Amtssprachen. Da EU-Recht nationales Recht bricht, kann unter Umständen eine Verordnung sogar eine nationale Verfassung brechen.
In Art. 3 EG-VO ist ferner festgehalten, daß die Tätigkeit einer EWIV den Mitgliedern helfen muß; die EWIV darf auch keine Gewinne für sich selbst anstreben.
Denn eines ihrer Hauptmerkmale ist: Die EWIV darf keine Gewinne machen und zahlt dafür auch keine Steuern (Unternehmenssteuern). Dieser Charakterzug macht eine EWIV natürlich besonders interessant.
Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da.
Haben Sie Fragen oder Vorschläge, wir freuen uns auf Sie!